Übersicht

Artikel: Übersicht

Grundsätze der Studienförderung

Die Förderung richtet sich nach den „Richtlinien für die Gewährung von finanziellen Beihilfen der Regierungsrat Paul-Meyer-Stiftung“.

Was wird gefördert?

Förderungsfähig sind die akkreditierten Studiengänge an Hochschulen, auch akkreditierte berufsbegleitende Studiengänge an Hochschulen, mit berufsqualifizierendem Abschluss, die für eine spätere Beschäftigung oder zur Vorbereitung eines beruflichen Aufstiegs in einem Eisenbahnunternehmen geeignet sind.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Töchter und Söhne im Dienst oder im Ruhestand befindlicher oder verstorbener Mitarbeiter von Eisenbahnunternehmen, die nach erfolgreichem Studienabschluss ein Beschäftigungsverhältnis in einem Eisenbahnunternehmen aufnehmen möchten.

Darüber hinaus unterstützt die Stiftung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die sich durch ein berufsbegleitendes akkreditiertes Studium in einem Eisenbahnunternehmen weiterentwickeln möchten.

Welche Leistungen bietet die Stiftung?

Zum einen erhalten Stipendiaten ein Stipendium und zum anderen ermöglicht die Stiftung die Teilnahme an einem jährlichen Qualifizierungsprogramm im Rahmen des Stipendiaten-Netzwerktreffens.

Wie lange wird gefördert?

Die Förderung gilt ab dem ersten Tag des Monats indem die Antragstellung im ausgeschriebenen Bewerbungszeitraum erfolgt ist und maximal für die Dauer der Regelstudienzeit.